Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt müssen laut Verordnung über 5 Jahre hinweg sogenannte Vorgriffsstunden leisten. Das BVerwG hat diese Regelung am Donnerstag für unwirksam erklärt.
Mehr lesenLehrkräfte in Sachsen-Anhalt müssen sich damit anfreunden, dass sie in den nächsten Jahren pro Woche eine zusätzliche Pflichtstunde abhalten müssen. Die Regelung in der Arbeitszeitverordnung zur sogenannten Vorgriffsstunde sei rechtens, so das OVG Magdeburg.
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