Freitag, 21.11.2025
Brennende Brombeersträucher machen noch keinen Waldbrand

Wer einen Wald anzündet, macht sich wegen Brandstiftung strafbar. Vollendet ist die Tat allerdings nur, wenn bereits Unterholz oder ein Waldbaum in Flammen stehen. Brennende Hecken und Sträucher im Wald allein reichen laut OLG Zweibrücken nicht.

Mehr lesen