Der Bayerische VerfGH entschied, dass weder das "Rettet die Bienen!"-Gesetz noch das "Versöhnungsgesetz" gegen die Bayerische Verfassung verstoßen und beendete damit eine jahrelangen Streit zwischen der AfD-Landtagsfraktion und Naturschützern. Die AfD erwägt Medienberichten zufolge nun den Gang nach Karlsruhe.
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