Nimmt ein Beteiligter mit gerichtlicher Erlaubnis per Videokonferenz an einem Gerichtstermin teil und geschieht das von einem Ort aus, den das Gericht ausdrücklich bestimmt hat (hier: die Kanzlei seines Anwalts), wird dieser Ort kostenrechtlich zum "Gerichtsort". Reisekosten dorthin und sogar Übernachtungskosten sind zu erstatten.
Mehr lesenEin unterbevollmächtigter Rechtsanwalt darf nicht per Video nach § 128a ZPO an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen. Für einen Unterbevollmächtigten, der nicht am Ort des Gerichts sitzt, zeigt das LG Frankfurt a.M. wenig Verständnis.
Mehr lesenWenn das Auto Probleme macht, muss man im Zweifel mit dem ÖPNV kommen – eine Anwältin stellte nach Dienstschluss des Gerichts einen Antrag auf Videokonferenz für den Gerichtstermin am nächsten Morgen. Der musste nicht berücksichtigt werden, meinte nun der BFH.
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