Donnerstag, 23.2.2023
Tarifliche Entgelterhöhung bei ungenügender Sanierung sanitärer Einrichtungen

In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. In einem solchen Fall liege eine aufschiebende Bedingung vor, die nicht zugleich als Vertragsstrafenabrede anzusehen sei.

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