Mittwoch, 27.8.2025
Party oder Politik? Aachener KRACH Parade ist keine Versammlung

Stehen Diskokugeln und DJs für den Betrachter im Vordergrund, handelt es sich bei einer "Tanzdemonstration" trotz politischer Forderungen nicht um eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung. In einem Eilverfahren stufte das VG Aachen die "KRACH Parade" als gemischte Veranstaltung ein, bei der der Party-Aspekt allerdings deutlich überwiege.

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