Um besser über Verkehrsunfälle berichten zu können, wollte ein Journalist die Seitenstreifen und Betriebsausfahrten auf Autobahnen nutzen. Seine Klage auf entsprechende Genehmigungen blieb erfolglos: Der VGH Baden-Württemberg räumte der Verkehrssicherheit den Vorrang ein.
Mehr lesenDie Stadt Frankfurt am Main haftet für die Totalbeschädigung eines Fiat 500 durch einen herabfallenden Ast, weil sie es pflichtwidrig unterlassen hat, die Krone einer auf dem Bürgersteig stehenden Robinie zu kontrollieren, obwohl diese bereits sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen aufwies. Die Stadt hätte dazu veranlassen müssen, den Baum ausnahmsweise mehr als nur einmal pro Jahr zu kontrollieren, so das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
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