Freitag, 13.2.2026
Netto darf nicht mehr mit "köstlichen Geschmacksrichtungen" für E-Zigaretten werben

Der Discounter Netto darf E-Zigaretten online nicht mehr mit Formulierungen wie "eine neue Welt mit köstlichen und unglaublichen Geschmacksrichtungen" bewerben. Auch andere Formulierungen untersagte das OLG Bamberg.

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