Mittwoch, 20.11.2024
Aktivitäten des Verfassungsschutzes: Nicht alles ist geheimhaltungsbedürftig

Der Thüringer VerfGH hat einer Klage von zwei AfD-Abgeordneten teilweise stattgegeben, denen die Landesregierung Fragen zu Aktivitäten des Thüringer Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken und Chat-Gruppen nicht beantwortet hatte. So müsse die Anzahl von "Fake-Accounts" offengelegt werden. 

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