Das VG Schleswig hält die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Jahr 2022 für verfassungswidrig zu niedrig. Nun soll das BVerfG das überprüfen.
Mehr lesenDie Frage, ob der Gesetzgeber durch ein sogenanntes Treaty Override gegen Verfassungsrecht verstößt, bleibt weiter offen. Das BVerfG wird in einem vom BFH zur Vorschrift des § 50d Abs. 10 EStG initiierten Verfahren nicht mehr entscheiden.
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