Am Samstag treten zahlreiche Änderungen der Verfahrensvorschriften des Gerichts der Europäischen Union in Kraft. Durch die Präzisierung und Vereinfachung verschiedener Bestimmungen soll die Verfahrensdauer optimiert werden. Die Neuregelung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Einsatz von Videokonferenzen. Das Gericht hat zudem die praktischen Durchführungsbestimmungen zu seiner Verfahrensordnung geändert.
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