Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD beobachten. Der VGH Kassel hat die Einstufung des Verbands als Verdachtsfall als rechtmäßig bestätigt und die Beschwerde der AfD zurückgewiesen. Die Bekanntgabe der Einstufung sei allerdings rechtswidrig gewesen, bestätigte er ebenfalls.
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