Neues Beweismaterial verzögert Urteil zu rechtsextremistischer "Artgemeinschaft"
Das eigentlich für Dienstag geplante Urteil zum Verbot der "Artgemeinschaft" verzögert sich: Neue Hinweise aus einem Ermittlungsverfahren führen zu einer weiteren Verhandlungsrunde vor dem BverwG.
EU-Mitgliedstaaten können in ihrem Hoheitsgebiet – ohne das besonders begründen zu müssen – ein Verbot des Anbaus eines genetisch veränderten Organismus erwirken, wenn der Zulassungsinhaber dem nicht widerspricht. Der EuGH hat dieses 2015 eingeführte Verfahren bestätigt. Es verstoße nicht gegen das Unionsrecht.
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