Dienstag, 17.11.2020
Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen begründet Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen sind nicht bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG, sondern bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Münster am 23.09.2020 entschieden. Gegen die Entscheidung ist beim Bundesfinanzhof die Revision anhängig.

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