Mittwoch, 18.2.2026
Keine Videoverhandlung für Unterbevollmächtigte

Ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt darf nicht per Video nach § 128a ZPO an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen. Für einen Unterbevollmächtigten, der nicht am Ort des Gerichts sitzt, zeigt das LG Frankfurt a.M. wenig Verständnis.

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