Über 100.000 Löschungen, 90%ige Erfolgsquoten – so wirbt "Bewertungshelden" im Kampf gegen negative Online-Bewertungen. Laut Kleingedrucktem geht es hier zwar nicht um Rechtsdienstleistungen, potenzielle Kunden würden aber in die Irre geführt, meint das OLG Frankfurt.
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