Ab 1. Juli 2024 kann die Wohnungswirtschaft Kosten für den Betrieb von Breitbandnetzen nicht mehr auf Mieter umlegen und erhält ein Sonderkündigungsrecht für langfristige Bezugsverträge mit Telekommunikationsunternehmen. Diese sind vor dem BVerfG mit Eilanträgen gescheitert.
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