Wer auf der Straße nach verletzten Tieren sucht, um sie einer medizinischen Behandlung zuzuführen, könnte ausnahmsweise berechtigt sein, eine Rundumleuchte am Fahrzeug zu führen. Das Verwaltungsgericht Köln verlangt von der Behörde zumindest eine fehlerfreie Ermessensentscheidung, in der die wesentlichen Erwägungen eingestellt werden.
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