Ein Berliner Taxi, das Fahrgäste vom Flughafen BER befördern will, bedarf hierfür einer Genehmigung. Hat ein Taxiunternehmen nur für manche seiner Fahrzeuge eine solche Sonderzulassung erhalten, kann diese laut VG Berlin widerrufen werden, wenn sich ein Taxi ohne Zulassung am BER bereithält.
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