Wenn sich ein Unternehmen für Sonderzahlungen an seine Mitarbeiter an einem Tarif orientiert, kann es nicht mehr in Eigenregie bestimmen, wer diese bekommt und wer nicht, sagt das BAG.
Mehr lesenLeiharbeiter dürfen nur dann schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland.
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