Freitag, 16.6.2023
Umfang der Steuerbefreiung für Betriebsstrom im Braunkohlekraftwerk
Das Finanzgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit Stromentnahmen im Tagebau steuerbefreit sind. Die Steuerbefreiung setze voraus, dass die Verwendung des elektrischen Stroms im Rahmen der Stromerzeugung erfolgt, aber nicht zur Herstellung beziehungsweise Gewinnung eines Energieerzeugnisses wie Braunkohle. Mehr lesen