Mit einer Reform des StVG will die Bundesregierung den Rechtsrahmen dafür schaffen, dass den Behörden in der StVO neue Befugnisse eingeräumt werden können. Auch künftig sollen hierbei die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs zu berücksichtigen sein. Hinzutreten sollen aber die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung. Länder und Kommunen sollen damit mehr Spielräume zur Verkehrsgestaltung erhalten, etwa zur Einrichtung von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen.
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