Der EuGH präzisiert in einer Entscheidung, wann Steuerbefreiungen unionsrechtswidrige staatliche Beihilfen darstellen können. Eine allgemeine und abstrakte Befreiung verschaffe zwar grundsätzlich keinen selektiven Vorteil. Es gebe aber Ausnahmen. Es ging um eine Grundsteuerbefreiung im polnischem Recht.
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