Ein Junghengst stürzt in einem Offenstall auf ein herausragendes Flacheisen und verletzt sich schwer. Das LG Koblenz sieht die Ursache in einer ungesicherten Gefahrenquelle, für die die Stall-Betreiberin haftet. Ihr Einwand, der Vorfall sei nicht vorhersehbar gewesen, half ihr nicht.
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