Die Ermittlungsbehörden dürfen seit dem Jahr 2017 Handys und Computer von Verdächtigen mithilfe von Späh-Software auswerten. Das BVerfG hat keine grundsätzlichen Bedenken, zieht aber etwas engere Grenzen für die Nutzung als der Gesetzgeber.
Mehr lesenDer Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der neue Befugnisse für die Bundespolizei vorsieht. Sie soll künftig die sogenannte Quellen-TKÜ nutzen dürfen – so nennt man die Überwachung verschlüsselter Kommunikation am Endgerät. Und auch der Inlandsgeheimdienst bekommt mehr Rechte zum Zugriff auf die Telekommunikation. Die entsprechende Novelle des Verfassungsschutzgesetzes passierte heute ebenfalls den Bundestag.
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