Die Gerichte waren sich uneins, mit welcher Begründung die Kündigungsschutzklage eines Konsulats-Chauffeurs vor deutschen Gerichten verhandelt werden durfte. Das LAG Hessen hat nun entschieden: Indem sich das Land auf das Verfahren eingelassen hat, hat es auf die Staatenimmunität verzichtet.
Mehr lesenEine Mitarbeiterin des US-Generalkonsulats wehrt sich gegen ihre Kündigung mit einer Klage. Das ArbG und das LAG sahen den Grundsatz der Staatenimmunität eingreifen und wollten sich nicht einmischen. Das BAG erinnerte sie an den Zweck der Bestimmungen.
Mehr lesen