Wenn eine Autofirma Ralleyfahrer exklusiv für sich starten lässt, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt. Das hält das LSG Hessen fest.
Arbeiter, die auf dem Bau einfache Arbeiten übernehmen und mit einem festen Stundenlohn vergütet werden, sind in der Regel abhängig beschäftigt. Das gilt laut LSG Hessen umso mehr, wenn es sich um ausländische Arbeitskräfte mit allenfalls geringen Deutschkenntnissen handelt.
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