Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nicht für Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens auf - mögen diese auch medizinisch notwendig sein. Daher verneinte das LSG Niedersachsen-Bremen den Anspruch einer an Sonnenallergie leidenden Frau auf Ausstattung mit UV-Schutzkleidung durch die Krankenkasse.
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