Donnerstag, 29.1.2026
Kinderbetreuungskosten als Sonderausgabe: Nur für Elternteil, bei dem das Kind lebt

Die Kosten für Kinderbetreuung können teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aber nur dann, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt. Das Kriterium ist schon länger umstritten. Der BFH hat nun seine Linie bestätigt.

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