Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Finanzgerichts Niedersachsen zur Frage der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der für das Streitjahr 2007 gültigen Fassung (SolZG 1995) für unzulässig erachtet. Das FG habe die Vorlage nicht ausreichend begründet, so das BVerfG. Das FG war in derselben Sache bereits 2010 mit einer Vorlage an das BVerfG gescheitert.
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