Die Stadt Bad Kreuznach muss dem Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes erlauben, einen Solarzaun auf seinem Grundstück zu errichten. Dies leitet das OVG Koblenz aus dem EEG ab, nach dem an der Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ein überragend öffentliches Interesse besteht.
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