Eine Frau hat keinen Anspruch auf Rückzahlung unberechtigter Kreditkartenabbuchungen, sagt das AG München. Die Bank habe nachweisen können, dass die Bank-Kundin die SMS-TAN zur Aktivierung des 3D-Secure-Verfahrens weitergegeben habe.
Mehr lesenEin Bankkunde kann von seiner Bank verlangen, ihm den Betrag, der infolge unautorisierter Verfügungen von einem Konto eingezogen wurde, wieder gutzuschreiben. Das hat das Amtsgericht Langen (Hessen) entschieden. Von einem Anscheinsbeweis dahingehend, dass das hier genutzte SMS-TAN-Verfahren praktisch unüberwindbar sei, könne nicht ausgegangen werden. Die Bank sei hier beweispflichtig gewesen.
Mehr lesen