Für 2025 hatten die Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln erstmals gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien festgelegt. Jetzt gibt es eine aktuelle Version, die ab dem kommenden Jahr gilt.
Mehr lesenEin Sozialhilfeträger nahm den Sohn einer Frau für aufgewendete Pflegekosten in Regress. Der Sohn machte geltend, der Selbstbehalt sei beim Elternunterhalt anhand der 100.000-Euro-Einkommensgrenze für den Regress im SGB XII zu bestimmen. Ohne Erfolg – der BGH bestätigte seine bisherige Rechtsprechung.
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