Freitag, 15.8.2025
Ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht im selbständigen Beweisverfahren ermittelt werden

Will ein Vermieter die Wohnungsmiete erhöhen, kommt es meist auf die örtliche Vergleichsmiete an. Die kann der Vermieter aber nicht durch ein Sachverständigengutachten in einem selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO feststellen lassen. Der BGH klärt damit eine seit Jahren streitige Frage.

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