Mittwoch, 21.5.2025
Eine Buddel voll Nichts: Alkoholverbot bedeutet keinen Bereitschaftsdienst für Kapitän

Einem Kapitän war die Freizeit an Bord sprichwörtlich zu trocken - da er keinen Alkohol trinken durfte, empfand er die freie Zeit an Bord praktisch als Bereitschaftsdienst. Mit über 100.000 Euro wollte er sich diesen rückwirkend vergüten lassen. Doch das ArbG und LAG Hamburg ließen ihn auflaufen.

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