Die Schulen bleiben in Niedersachsen vorerst weiter geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einen Antrag eines Siebtklässlers auf eine vorläufige Außervollzugsetzung der entsprechenden niedersächsischen Corona-Regelung abgelehnt. Die vorübergehende Schließung der Schulen sei zum Zwecke des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt.
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