Spioniert ein Schüler über Monate den Datenbestand seiner Schule aus und verändert ihn auch, darf er in eine andere Schule überwiesen werden – auch ohne Vorwarnung und auch wenn er kurz vor seinem Abitur steht. Das VG Berlin hat es in einem Eilverfahren für verhältnismäßig erachtet, dass diese Maßnahme verhängt wurde.
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