Mittwoch, 4.3.2026
Schiedsgutachter fällt weg: Gericht tritt an seine Stelle

Der von den Parteien vereinbarte Schiedsgutachter zur Bestimmung einer Baumängelabgeltung fiel weg, das Gericht bestimmte als Ersatz einen neuen Gutachter und sprach den von diesem geschätzten Betrag zu. Dabei verkannte es laut BGH, dass es die Leistung analog § 319 Abs. 1 S. 2 BGB selbst durch Urteil hätte bestimmen müssen.

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