Freitag, 31.1.2025
Eine Gartenlaube ist kein verschlossenes Behältnis

Ein Sportschütze lagerte in seiner Gartenhütte eine Druckluftpistole und ein Luftgewehr. Ein von Menschen betretbarer Raum ist aber kein "verschlossenes Behältnis", erklärte ihm das OVG Magdeburg. Eine Erlaubnis für seinen Schalldämpfer aus Namibia hätte er sich auch besser besorgt.

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