Freitag, 20.3.2026
Sittenwidriges "sale and rent back": Verkäufer bekommt vollen Wertersatz und Kaufpreis on top

Ein Pfandleiher ließ das Fahrzeug aus einem "sale and rent back"-Geschäft zu Unrecht versteigern. Laut OLG Stuttgart bekommt der Verkäufer nun nicht nur den vollen Wiederbeschaffungswert ersetzt. Er dürfe obendrauf auch den Kaufpreis behalten. Nur beim Nutzungsausfallschaden gebe es Abstriche.

Mehr lesen