Donnerstag, 24.10.2024
Rundfunkbeitrag ist trotz Einwänden gegen das Programmangebot zu leisten

Der Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen kann nicht entgegengehalten werden, der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag – es sei denn, die Mängel des Programms wären offenkundig, was das VG Freiburg aber verneint.

Mehr lesen