Neue Adresse nicht mitgeteilt: Rundfunkbeitrag verjährt nicht
Wer einfach umzieht, ohne der Rundfunkanstalt die neue Adresse anzuzeigen, kann sich später nicht auf die Verjährung der zwischenzeitlich aufgelaufenen Rundfunkbeiträge berufen. Das stellt das VG Koblenz klar.
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