Wer zu schnell gefahren ist und einen Bußgeldbescheid bekommt, darf Einsicht in die zugrunde liegenden Messdaten nehmen. Verweigert die Behörde den Zugang, so ist das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren verletzt, hat der VerfGH Baden-Württemberg entschieden.
Mehr lesenDas Grundrecht auf ein faires Verfahren verpflichtet den Staat nicht, nur Messgeräte aufzustellen, die die Rohmessdaten für eine spätere Überprüfung speichern. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass die Rechtsprechung zu standardisierten Messverfahren Betroffenen zwar ein Recht auf Zugang zu den Informationen der Bußgeldbehörde gibt – nicht aber darauf, dass die Behörde weitere Informationen erst schafft.
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