Abschiebung aus dem Gemeinschafts-Schlafzimmer: Nicht ohne Durchsuchungsbefehl
Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Gemeinschaftsunterkünften. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in das Zimmer eines Geflüchteten eindringt, ist das verfassungswidrig, so das BVerfG.
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