Dass Richter in einer Beziehung zu einem Prozessbeteiligten oder dessen Prozessbevollmächtigten stehen und deshalb eine mögliche Befangenheit selbst anzeigen, gibt es öfter. In einem Verfahren beim 7. Senat des BVerwG häuften sich nun die Verbindungen. Eine Gefahr der Befangenheit sah der Senat aber nicht.
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