Eine Muslima, die mit Niqab Auto fahren wollte, schlug vor, einfach einen QR-Code auf den Schleier zu drucken. So könne man sie doch schließlich identifizieren, fand sie. Warum das so einfach nicht geht, erklärte ihr dann das VG Trier.
Mehr lesenOb Musliminnen am Steuer einen Niqab tragen dürfen, beschäftigt die Gerichte immer wieder. Jetzt hat das BVerwG entschieden: Das im Straßenverkehr nach § 23 Abs. 4 S. 1 StVO geltende Verhüllungsverbot ist verfassungsgemäß, insbesondere durch eine ausreichende Ermächtigung gedeckt.
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