Eine Juristin, die ihre Anwaltsstation bei Jones Day in Frankfurt absolvierte, wollte sich in Österreich als Rechtsanwaltsanwärterin eintragen lassen. Die dortigen Behörden bestanden auf einer Ausbildung bei einem dort niedergelassenen Anwalt. Zu Unrecht, meint der EuGH.
Mehr lesenEine Lehramtsreferendarin hatte vor ihrer Einstellung verschwiegen, dass sie als Moderatorin für "Compact TV" gearbeitet hat. Deshalb wurde ihre Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen. Zu Recht, bestätigte nun das OVG Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren.
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