Mittwoch, 20.8.2025
Wahlprüfung: BVerfG rügt Untätigkeit des Bundestags

Die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers gegen die verzögerte Wahlprüfung ist unzulässig – dennoch übt das BVerfG deutliche Kritik: Der Bundestag habe den Wahlprüfungsausschuss erst drei Monate nach seiner Konstituierung gewählt. Warum Karlsruhe das für problematisch hält.

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