Das LG Berlin verbot einem Online-Nachrichtenportal im Eilverfahren, über Vorwürfe der Veruntreuung und Steuerhinterziehung gegen Vorstände eines Vereins zu berichten. Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde des Portals scheiterte nun – sie sei schon unzulässig, so das BVerfG.
Mehr lesen