Bezeichnet die Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Publikum ihre Vorgesetzte asiatischer Herkunft als “Ming-Vase“ und erläutert ihre Äußerung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und mit den Worten “Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“, rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung. Die hat das Arbeitsgericht Berlin mit Beschluss vom 05.05.2021 entschieden, da die Äußerung beleidigend und rassistisch sei.
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